Es ist kein Geheimnis, dass es bei der Justizwache einen Personalmangel gibt. Mit diesem Artikel möchte ich euch einen Einblick in das Aufnahmeverfahren geben und auf die Möglichkeit der Berufsorientierung im JBZ JTF eingehen. Vielleicht kann ich einige von euch motivieren, Teil der Justizwache zu werden – so wie ich es ab März 2026 sein werde.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Als Bewerber:in darf man keinen Eintrag im Strafregister haben.
Man benötigt zumindest einen Pflichtschulabschluss.
Außerdem sollten körperliche und psychische Stabilität vorhanden sein.

Aufnahmetest

Der Aufnahmetest ist in vier Teile gegliedert.

Im ersten Schritt schickt die Bewerberin oder der Bewerber über die Website „Die österreichische Justiz“ eine Onlinebewerbung ab.

Psychologische Eignung

Wenn mit der Bewerbung alles passt, erhält man eine Einladung zum psychologischen Eignungstest. Der Test wird am Computer absolviert und beinhaltet Aufgaben zu Intelligenz, Aufmerksamkeit und Gedächtnisleistung – ähnlich wie der Computertest bei der Stellung des Bundesheeres.

Persönliches Überzeugen

Im nächsten Schritt stellen sich die Bewerber:innen einem Jobinterview. Dabei werden spezifische Fähigkeiten, Grundhaltungen, Werte und soziale Kompetenzen ermittelt.

Körperliche Eignung

Im letzten Schritt wird die medizinische und sportliche Eignung mittels eines Eignungstests überprüft. Dabei müssen Kraftübungen sowie ein Ergometrietest (Belastungs-EKG) absolviert werden.

Ausbildung

Wenn alle Schritte positiv abgeschlossen wurden, erhält man einen Termin für den Beginn der Ausbildung. Diese vermittelt abwechselnd Theorie und Praxis, wobei auch rechtliche Aspekte einbezogen werden. Die Inhalte der theoretischen Einheiten sind vielfältig. Die Kerngebiete sind Psychologie, Kommunikation und Deeskalation sowie rechtliche Grundlagen. Ziel der theoretischen Ausbildung ist es, dass angehende Justizwachebeamte und Justizwachebeamtinnen das nötige Grundwissen erwerben, um den Dienst zu verrichten.

Während der Praxis bekommen die Auszubildenden Einblicke in den Dienstalltag eines Justizwachebeamten und werden darauf vorbereitet, nach der Grundausbildung den Dienst in einer Justizanstalt aufzunehmen. Den Abschluss der Grundausbildung bildet die Dienstprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Nach positivem Abschluss aller Teilprüfungen werden die Justizwachebeamten und Justizwachebeamtinnen in den fixen Dienst übernommen und können ihren Tätigkeiten nachgehen.

Wie kam ich zu meinem Berufswunsch?

Ich habe eine kaufmännische Ausbildung gemacht und bin während meines Grundwehrdienstes beim Bundesheer zum Entschluss gekommen, dass ich nicht in diesem Bereich arbeiten möchte. Durch meinen Sinn für Gerechtigkeit und den Wunsch, der Gesellschaft zu dienen, interessierten mich jedoch andere Berufsbilder im öffentlichen Dienst.

Als ich mit Kameraden und Vorgesetzten beim Bundesheer gesprochen habe, wurde mein Interesse an der Justizwache geweckt. Ich bin mir der Herausforderungen dieses Berufs bewusst, bin aber überzeugt, dass meine Persönlichkeit und Kompetenzen diesen gerecht werden. Deshalb freue ich mich sehr auf meine Ausbildung und meine zukünftige Karriere bei der Justizwache.

Bild: pixabay.com (lizenzfrei)

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